Privates Baurecht
Bauberatung im Öffentlichen Baurecht
Die Fachkanzlei Becker Baurecht in Bielefeld und Gütersloh vertritt Sie als Auftragnehmer im öffentlichen Baurecht sowie als Bauherr oder Architekt gegenüber Kommunen und Unternehmen des öffentlichen Rechts und steht Ihnen beratend zur Seite
Öffentliches Baurecht
Das Bauplanungsgesetz (oder Stadtplanungsgesetz) regelt den städtebaulichen Entwicklungsprozess. Nach der Bauordnung (BauGB) handelt es sich um
Bundesrecht, d. h. seine Paragraphen und Verordnungen gelten im gesamten Bundesland.
Die größten Teile des öffentlichen Baurechts betreffen die Bereiche der vorbereitenden Bauplanung (Bauleitplanung) und der verbindlichen
Bauplanung (Bebauungsplanung).
Zu den kleineren Teilbereichen des BauBG gehören die Bereiche der Baunutzungsordnung (BauNVO) und der Wertermittlungsordnung.
Das Gesetz über öffentliche Bauten wird durch örtliche Besonderheiten (z. B. Besonderheiten in Bebauungsplänen) ergänzt.
Rechtliche Beratung und Interessenvertretung bei öffentlichen Bauvorhaben
Es gibt eine Zwischenebene zwischen den öffentlichen, nationalen Baugesetzen und den besonderen Anforderungen der örtlichen Sonderanforderungen:
Die Bauplanungsgesetze auf Landesebene sollen lokale Bauprojekte regeln.
Das wichtigste Gesetz auf Landesebene ist die Bauordnung, die zusammen mit der Landesbauordnung den Rahmen für die Entwicklung
des persönlichen Eigentums innerhalb der Gemeinde bildet.
Unsere Fachanwälte beraten Sie rechtlich in komplexen Bereichen wie dem Baurecht, dem Bauplanungsrecht und
dem Immobilienrecht.
Unsere Fachanwaltskanzlei betreut Mandanten (Bauherrn, Bauunternehmen, Investoren sowie Gemeinden und Körperschaften des Öffentlichen Rechts) in sämtlichen Bereichen des Öffentlichen Baurechts, wie z.B. bei:
- abgelehnten Bauanträgen und Auflagen
- Baustopps
- Nutzungsuntersagungen
- Verletzungen des Nachbarschaftrechts
- Brandschutzauflagen
- Vorbereitung und Durchführung von Baugenehmigungsverfahren
- Nutzungsänderungen
- Erschließungsverträgen
- Städtebaulichen Verträgen
- Bauvorbescheidverfahren und negativen Vorbescheiden
- Baurechtliche Vorgaben in Bezug auf Geschossflächen, Abstandsflächen und überbaubaren Flächen
- Beseitigungsverfügungen