Bauberatung im Öffentlichen Baurecht

Die Fachkanzlei Becker Baurecht in Bielefeld und Gütersloh vertritt Sie als Auftragnehmer im öffentlichen Baurecht sowie als Bauherr oder Architekt gegenüber Kommunen und Unternehmen des öffentlichen Rechts und steht Ihnen beratend zur Seite

Öffentliches Baurecht

Das Bauplanungsgesetz (oder Stadtplanungsgesetz) regelt den städtebaulichen Entwicklungsprozess. Nach der Bauordnung (BauGB) handelt es sich um Bundesrecht, d. h. seine Paragraphen und Verordnungen gelten im gesamten Bundesland.

Die größten Teile des öffentlichen Baurechts betreffen die Bereiche der vorbereitenden Bauplanung (Bauleitplanung) und der verbindlichen Bauplanung (Bebauungsplanung).

Zu den kleineren Teilbereichen des BauBG gehören die Bereiche der Baunutzungsordnung (BauNVO) und der Wertermittlungsordnung. Das Gesetz über öffentliche Bauten wird durch örtliche Besonderheiten (z. B. Besonderheiten in Bebauungsplänen) ergänzt.

Rechtliche Beratung und Interessenvertretung bei öffentlichen Bauvorhaben

Es gibt eine Zwischenebene zwischen den öffentlichen, nationalen Baugesetzen und den besonderen Anforderungen der örtlichen Sonderanforderungen: Die Bauplanungsgesetze auf Landesebene sollen lokale Bauprojekte regeln.

Das wichtigste Gesetz auf Landesebene ist die Bauordnung, die zusammen mit der Landesbauordnung den Rahmen für die Entwicklung des persönlichen Eigentums innerhalb der Gemeinde bildet.

Unsere Fachanwälte beraten Sie rechtlich in komplexen Bereichen wie dem Baurecht, dem Bauplanungsrecht und dem Immobilienrecht.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

  • Rechtsanwalt Andreas Kasper
  • Hindenburgstr. 2
  • 32791 Lage
  • Tel.: 05261.974 93 96
    eMail: kanzlei@becker-baurecht.nrw
  • Öffnungszeiten
    Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Unsere Fachanwaltskanzlei betreut Mandanten (Bauherrn, Bauunternehmen, Investoren sowie Gemeinden und Körperschaften des Öffentlichen Rechts) in sämtlichen Bereichen des Öffentlichen Baurechts, wie z.B. bei:

  • abgelehnten Bauanträgen und Auflagen
  • Baustopps
  • Nutzungsuntersagungen
  • Verletzungen des Nachbarschaftrechts
  • Brandschutzauflagen
  • Vorbereitung und Durchführung von Baugenehmigungsverfahren
  • Nutzungsänderungen
  • Erschließungsverträgen
  • Städtebaulichen Verträgen
  • Bauvorbescheidverfahren und negativen Vorbescheiden
  • Baurechtliche Vorgaben in Bezug auf Geschossflächen, Abstandsflächen und überbaubaren Flächen
  • Beseitigungsverfügungen