Privates Baurecht
Bauberatung für Privatpersonen
Von der Erstellung von Bauverträgen nach VOB/B bis hin zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stellen Umfang und Komplexität vieler Bauvorhaben hohe Anforderungen an die Rechtskonformität.
Erkennen von juristischen Konflikte und sie vermeiden
Ob eine genaue Erläuterung der vertraglich geschuldeten Bauleistung, ein Mängelanspruch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, eine Bauunterbrechung oder eine ergänzende Leistungsvereinbarung: Die Fachanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Becker Baurecht in Bielefeld erkennen juristische Fallstricke zwischen Kunden, Architekten und Baufirmen bereits vor deren Entstehung.
Rechtsberatung bei privaten Bauvorhaben
Um Konflikten zwischen den Parteien bereits im Vorfeld vorzubeugen, bieten wir eine laufende Rechtsberatung vor und während der Bauausführung.
Wenn Sie als privater Bauträger bereits in einen Streit verwickelt sind, vertreten unsere spezialisierten Baurechtsanwälte Ihre Interessen, um das
bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Beispielhaft bietet die Kanzlei Becker Baurecht hierzu folgende Leistungen:
- Juristische Beratung und gerichtliche Vertretung in sämtlichen Bereichen des Privaten Baurechts
- Nachtragsforderungen bei Leistungsänderung und Vereinbarung zusätzlicher Bauleistungen
- Juristische Interessenvertretung bei Insolvenz eines Vertragspartners
- Baubegleitende juristische Betreuung
- Verhandlung und Erstellung von Bauverträgen und Prüfung bestehender Verträge
- Juristische Konzepte zu außergerichtlichen Problemlösungen sowie bei der Prozessführung
- Rechtssichere Fristsetzungen bei Bauverzug und sonstigen Bauablaufstörungen
- Schlichtung gemäß den Regeln der SO – Bau der ARGE Baurecht (Schlichtungsordnung) des Deutschen Anwaltvereins
- Exakte Bestimmung der vertraglich vereinbarten Bauleistung
- Juristische Begleitung bei Projektentwicklungen
- Koordination von Bauvorhaben
- Anspruchssicherung gegenüber den beteiligetn Parteien
- Verjährungswahrung für Regress- und Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen