Baurecht und Architekten­recht für Lippe

Rechtsberatung rund um die Immobilie im Kreis Lippe
mit den Städten Lemgo, Detmold, Lage und Bad Salzuflen

Wir sind eine im Kreis Lippe mit den Städten Lemgo, Detmold, Lage und Bad Salzuflen tätige Fachanwaltskanzlei für Immobilienrecht mit Schwerpunkten im Baurecht und Architektenrecht und verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige berufliche Erfahrung in den betreffenden Rechtsgebieten.

Neben der Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und -prüfung vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich bei allen Rechtsstreitigkeiten rund um die Immobilie.

Unsere Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Hannover, sowie zwei weitere Standorte in Bielefeld und Gütersloh und arbeitet zusammen mit selbständigen Kooperationsanwälten. Die Kanzlei bietet ein breites Spektrum an Kompetenzen und Leistungen zu allen Aspekten des Bau- und Immobilienrechts.

Alle Rechtsanwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige berufliche Erfahrung in den betreffenden Rechtsgebieten.

Ihre Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht in Lippe

Sichern Sie sich noch heute Ihre Rechtsberatung durch eine auf Bau- und Architektenrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei

In der Kanzlei Becker-Baurecht sind Sie an der richtigen Adresse, wenn es um kompetente Rechtsberatung im Baurecht und Architektenrecht für Lippe und Umgebung geht.

Unser erfahrenes Team von Baurechtsexperten und Anwälten unterstützt Bauherren, Architekten, Ingenieure und Unternehmen in allen rechtlichen Fragen rund um Bauprojekte und Bauvorhaben in Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Lemgo, Lügde und Oerlinghausen.

Unsere Kanzlei im Herzen von Lage (Lippe) bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Bau- und Architektenrechts

Wir verstehen die komplexen rechtlichen Herausforderungen, die mit Bauvorhaben in Lippe verbunden sind. Von der Planung bis zur Fertigstellung eines Bauprojekts können vielfältige rechtliche Fragen und potenzielle Konflikte auftreten. Unser Ziel ist es, Ihnen durch fundierte Beratung und maßgeschneiderte Lösungen dabei zu helfen, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

Unsere Leistungen im Baurecht und Architektenrecht

Beratung und Vertragsgestaltung – Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Bauverträgen, Architektenverträgen und Ingenieurverträgen, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Interessen bestmöglich abzusichern.

Baubegleitung und Konfliktvermeidung – Wir stehen Ihnen während des gesamten Bauprozesses zur Seite, um rechtliche Auseinandersetzungen frühzeitig zu vermeiden und eine reibungslose Projektabwicklung zu gewährleisten.

Streitbeilegung und Schlichtung – Sollte es zu Streitigkeiten kommen, setzen wir uns für eine schnelle und effektive Lösung ein – sei es durch Verhandlung, Mediation oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

Durchsetzung von Ansprüchen – Wir vertreten Ihre Interessen bei Baumängeln, Bauverzögerungen oder Honorarstreitigkeiten und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Ihre Fachanwaltskanzlei vor Ort

Als Kanzlei vor Ort in Lippe sind wir mit den regionalen Besonderheiten vertraut und bieten Ihnen eine persönliche und individuelle Betreuung. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Projekte rechtlich abzusichern und den Erfolg Ihrer Bauvorhaben zu garantieren.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere spezialisierten Dienstleistungen im Baurecht und Architektenrecht in Lippe zu erfahren. Wir freuen uns darauf, Sie kompetent zu beraten und Ihre rechtlichen Angelegenheiten effizient zu lösen.

Privates Baurecht

Bieten Sie kompetente rechtliche Unterstützung für Ihr privates Bauvorhaben.

Bei der Entwicklung, Planung und Vergabe privater Bauvorhaben kann eine fehlerhafte Rechtsberatung schnell zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Verlusten führen.

Durch die frühzeitige juristische Begleitung bei Ihrem privaten Bauvorhabens führt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Becker Baurecht in Bielefeld sicher durch den Regelungswust der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Unsere auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwälte begleiten Sie interessenwahrend: von der Vorbereitung über die Erteilung der Baugenehmigung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

Privates Baurecht

Öffentliches Baurecht und Bauplanungsrecht

Unsere Fachanwaltskanzlei unterstützt Sie mit fachübergreifender Expertise in allen Fragen des Baurechts und Immobilienrechts.

Mit langjähriger Tätigkeit und umfangreichen juristischen Kenntnissen im Rechtsgebiet des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sind wir Ihr kompetenter Partner im Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, des kommunalen Steuerrechts, der Altlasten und des Immissionsschutzes als PPP (Public Private Partnership-Partnerschaft).

Öffentliches Baurecht

Das selbstständige Beweisverfahren

Bei dem selbstständigen Beweisverfahren (bis April 1991 auch "Beweissicherungsverfahren") handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, das dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet ist. Ziel dieser Eilbedürftigkeit ist die Gewährleistung der Beweissicherung, wenn der Antragsteller Gefahr läuft, dass Beweismittel, im Zuge fortschreitender Baumassnahmen, verloren gehen.

Aufgrund seiner raschen Beweiserhebung, ist das selbstständige Beweisverfahren ein gängiges Instrument zur Prozessbeschleunigung.

Selbstständiges Beweisverfahren

Handwerkerrecht

Unterstützung bei Fragestellungen in den Vertragsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber und einem handwerklich tätigen Unternehmer, etwa Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Unterstützung bei baubegleitender Dokumentation (Behinderungsanzeigen, Bedenkenanzeigen), Streitigkeiten in Bezug auf Baumängel, Vertragsbeendigung oder dem Inkasso offener Werklohnforderungen.

Handwerkerrecht

Bauberatung für
Bauunternehmen und Bauträger


Hamsta

Vergabe von Bauleistungen

Beratung sowohl öffentlicher Auftraggeber und Vergabestellen als auch Auftragnehmern bzw. Bieter in und nach der Durchführung von Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen und in allen dabei auftretenden Rechtsfragen.

Bauberatung für
Unternehmen und Bauträger


Bauberatung für
öffentlich-rechtliche Bauherren

Architektenrecht

Unterstützung von Gütersloher und Bielefelder Architekten und Ingenieuren im Architektenvertragsrecht und haftungsrechtlichen Belangen, rechtlicher Beistand bei Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen.

Bauberatung für Architekten

Sonstiges Immobilienrecht

Beratung und Vertretung in anderen Bereich des vielfältigen Immobilienrechts, etwa bei Fragestellungen und Streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht (WEG), Maklerrecht, zum Grundstücksrecht und zur Grunderwerbsteuer.

Beratung für Makler, Vermieter, Mieter und Wohnungs­eigentümer­gesell­schaften (WEG)

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

  • Rechtsanwalt Andreas Kasper
  • Hindenburgstr. 2
  • 32791 Lage
  • Tel.: 05261.974 93 96
    eMail: kanzlei@becker-baurecht.nrw
  • Öffnungszeiten
    Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Philosophie

Die Kanzlei Becker Baurecht, mit Sitz in Gütersloh und Bielefeld, bietet eine spezialisierte rechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung rund um alle Bereiche des Bau- und Immobilienrechts und verfügt über langjährige Berufserfahrung und umfassende Kenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Leitmotiv der Kanzlei Becker Baurecht in Bielefeld und Gütersloh ist, neben der optimalen fachlichen Beratung und rechtlichen Vertretung, vor allem auch die persönliche Beziehung zum Mandanten. Am Standort Bielefeld richtet sich unser Beratungsangebot auch an Mandanten aus den angrenzenden Kreisen Gütersloh und Herford.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

FAQs –
Fragen im Zusammenhang mit Baurecht in Nordrhein-Westfalen

1Was ist Baurecht?

Das Baurecht regelt alle rechtlichen Aspekte und Normen rund um das Thema Bauen. Das "öffentliche Baurecht" beinhaltet verbindliche Vorschriften, mit deren Hilfe Art und Maß der baulichen Nutzung von Grund und Boden geregelt werden und unterscheidet sich vom "privaten Baurecht", dass die Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten behandelt.

2Was fällt unter das private Baurecht?

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Den Schwerpunkt bildet dabei das Bauvertragsrecht, was die Beziehungen betrifft zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (Auftragnehmer), z. B. Handwerker, Bauunternehmen und Architekten. Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen.

3Was regelt das Nachbarrecht?

Unter Nachbarrecht oder auch Nachbarschaftsrecht regelt Rechte und Pflichten zwischen Nachbarn, basierend auf gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Nachbarschaftsrecht gehört zum privaten Baurecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 903-924 BGB geregelt. Das Nachbarrecht beschäftigt sich mit diversen Einzelfragen im Zusammenleben von Nachbarn. Hier kann es beispielsweise um das Wegerecht, um überhängende Pflanzen (Überwuchs), die Durchleitung von Leitungen (Leitungsrecht) oder um Grenzüberbau gehen. Die Kanzlei Becker Baurecht begleitet Ihre Mandanten in Nachbar­schafts­streitig­keiten außergerichtlich, im Schlichtungsverfahren und vor Gericht.

4Warum sollte es ein "Fachanwalt für Baurecht" sein?

Je schwieriger, komplizierter und fachspezifischer sich ein juristisches Problem darstellt, desto eher sollten man von Anfang an auf die Hilfe eines entsprechenden Fachanwalts setzen. Ein Fachanwalt zeichnet sich durch ein hohes Maß an Berufserfahrung und fachliche Kompetenz aus. Diese besonderen Kenntnisse und Erfahrungen sind durch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem Fachgebiet, eine hohe Anzahl von bearbeiteten Fällen und eine spezielle theoretische Prüfung belegt. In Bielefeld und den angrenzenden Kreisen Lippe, Gütersloh und Herford unterstützt die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht Ihre Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Arbeitet der Fachanwalt nach den gesetzlichen Gebühren, entsprechen die Kosten denen bei einem Anwalt ohne Fachanwaltstitel.

5Was sind die wesentlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts?

Das öffentliche Baurecht als ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts gliedert sich in Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Baunebenrecht. Bedeutende Rechtsquellen des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Bauordnungsrecht wird im Wesentlichen durch die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und ist Grundlage für Baueinstellung, Baubeseitigungsanordnung oder eine Nutzungsuntersagung. Das Vergaberecht und insbesondere die für Bauleistungen einschlägige VOB/A (Vergabe- und Vertragsleistung für Bauleistungen Teil A) sind auch Teil des öffentlichen Baurechts.

6Was gehört noch zum Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht (Grundstücksrecht) ist der Oberbegriff für alle Rechtbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung, oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind. Neben dem Baurecht und Architektenrecht zählt zum Immobilienrecht auch das private wie das gewerbliche Mietrecht. Zum sonstigen Immobilienrecht gehört auch das WEG-Recht und das Maklerrecht. Die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht in Bielefeld unterstützt Ihre Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie.

8Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5% für 2024 und voraussichtlich auch 2025.

9Was hat sich 2024 bei der Grunderwerbsteuer geändert?

Mit der Grunderwerbsteuerreform wurde die steuerauslösende Grenze von 95% auf 90% des Kaufpreises gesenkt. Für Gesellschafter bedeutet dies, dass sie grunderwerbsteuerfrei lediglich nur noch Firmenanteile bis zu 89,9% erwerben können.

10Bei welchen Vorgängen entfällt die Grunderwerbsteuer?

Befreit von der Grunderwerbsteuer (GrESt) ist der Verkauf an Verwandte ersten Grades (Ehepartner,Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel), sowie an Lebenspartner.
Auch, wenn der Kaufpreis eines Grundstücks 2.500,- Euro nicht übersteigt, entfällt die Grunderwerbsteuer.